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Information zur geplanten "Feinstaub" Bundesimmissionsschutz - Verordnung

Die Berichterstattung zur neuen Immissionsschutz-Verordnung vermittelt den Eindruck, dass kurzfristig mit Filter-Nachrüstungen oder Still-Legungen von Kaminöfen zu rechnen sei. Diese Regelung soll jedoch nur alte Geräte betreffen und sieht lange Übergangsfristen vor. Lassen Sie sich nicht verunsichern lassen! Es gibt bei der Einführung neuer Grenzwerte für bereits installierte Feuerstätten Bestandsschutz und moderate Übergangsfristen. Im Gegenteil sollte man jetzt einen Festbrennstoffkessel oder Kaminofen kaufen, damit dieser unter die Bestandsschutzregel fällt.

Die Staffelung der Übergangsfristen erfolgt in vier Stufen. Die ersten Geräte, die von der Neuerung im Jahr 2015 betroffen sein werden, sind Anlagen, die vor dem 01. Januar 1975 in Betrieb genommen wurden und damit 40 Jahre und älter sind. Weitere drei Stufen folgen. In der letzten Stufe sollen nach derzeitiger Planung ab 2024 Anlagen fallen, die ab 1995 bis in Kraft treten der Novellierung geprüft werden. Die heutigen Heizkessel erfüllen in der Regel die Grenzwerte der ersten Stufe und haben zudem Bestandsschutz. Diesen Geräten droht weder Stilllegung noch Filterzwang.

Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte muss künftig nachgewiesen werden. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch eine Messung durch den Schornsteinfeger. Denn alle in Deutschland in Verkehr gebrachten Feuerstätten müssen seit jeher einer so genannten Typenprüfung durch eine Feuerstätten-Prüfstelle unterzogen werden. Hierbei werden auch die Emissionswerte geprüft. Schornsteinfeger werden in Zukunft verstärkt bei Neuinbetriebnahmen aber auch bei bestehenden Anlagen auf die Typenprüfung achten.

hki_Filterpflicht.pdf   FEINSTAUB_Filterpflicht.pdf


Wichtige Informationen zu Heizkesseln und Kaminen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Betreiber für die Errichtung oder Veränderung einer Heizungsanlage in Bezug auf Kraftstoffwechsel oder Nennleistung in jedem Falle seinen zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister über die Zulassung der Anlage konsultiern muss! Insbesondere verweisen wir auf die Zertifizierungen und Zulassungen anderer Staaten, vor Erwerb seinen Schornsteinfeger zu fragen.

Aufgrund eines Rechtsstreites sind wir zur Zeit verpflichtet für alle Kessel der Reihe Viadrus U 26, Dakon DOR, Dakon FB und Therm DU, darauf hinzuweisen das die vorgenannten Typen keine generelle Zulassung für Deutschland besitzen, diese kann aber im Einzelfall erlangt werden.
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